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Die wichtigsten Informationen zu unseren Produkten haben wir hier für Sie zusammengestellt, damit keine Frage offen bleibt. Einfach clever!
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen
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Bitte beachten Sie, dass sich alle Angaben auf das T-FAL Dichtsystem beziehen
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1. Abdichtungssystem
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a) Bauteilanforderungen (fertig gestellte Wand mit Fenster)
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Luftdichtheit (innen):
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Bauteilprüfung „Luftdichtheit und Schlagregendichtheit eines Abdichtungssystems zwischen Fenster und Baukörper im Neuzustand sowie nach simulierten Kurzzeitbelastungen“ (Leibung und Brüstung, Temperatur-Wechselbelastung, simulierte Nutzung – Dauerfunktion, Windbelastung als Druck-Sog-Wechsellast).
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Dampfdiffusion (innen dichter als außen):
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Untersuchung des wärme- und feuchtetechnischen Verhaltens des Gesamtbauteils, bestehend aus Wand, Fenster, Einbaufuge und deren Dichtungssystem unter Berücksichtigung auch der Wechselwirkungen der Einzelelemente untereinander.
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Für 3ks bestätigt durch:
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Prüfbericht G 030901.1 ABO-Rosenheim, Alufenster (Ziegel, KS, Beton, 5 Einbausituationen)
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Prüfbericht G 030902.1 ABO-Rosenheim, innen Dichtprofil rot, außen Kompriband (Klinker-Fassade)
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Prüfbericht G 030903.1 ABO-Rosenheim, Altbau (Ziegelmauerwerk λ = 0,18 bis 1,4 W/(mK))
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Prüfbericht G 030904.1 ABO-Rosenheim, innen Dichtprofil rot, außen Folienband
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Prüfbericht G 030523.1 ABO-Rosenheim, PVC-, Holzfenster (Ziegel, KS, Beton, 5 Einbausituationen)
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Schlagregendichtheit (außen):
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Bauteilprüfung „Luftdichtheit und Schlagregendichtheit eines Abdichtungssystems zwischen Fenster und Baukörper im Neuzustand sowie nach simulierten Kurzzeitbelastungen“ (Leibung und Brüstung, Temperatur-Wechselbelastung, simulierte Nutzung – Dauerfunktion, Windbelastung als Druck-Sog-Wechsellast).
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Dauerhaftigkeit (innen und aussen):
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Bauteilprüfung „Luftdichtheit und Schlagregendichtheit eines Abdichtungssystems zwischen Fenster und Baukörper im Neuzustand sowie nach simulierten Kurzzeitbelastungen“ (Leibung und Brüstung, Temperatur-Wechselbelastung, simulierte Nutzung – Dauerfunktion, Windbelastung als Druck-Sog-Wechsellast).
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b) Produktanforderungen (Materialeigenschaften)
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Luftdichtheit (innen):
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Teilprüfung Luftdurchlässigkeit an Längsfugen
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Dampfdiffusion (innen dichter als außen):
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Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit
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Schlagregendichtheit (außen):
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Teilprüfung Schlagregendichtheit
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Dauerhaftigkeit (innen und außen):
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Bruchdehnung eines Schaumklebebandes
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Überprüfung des Verhaltens bei diversen mechanischen Beschädigungen und Beanspruchungen
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Bestimmung der Lichtdurchlässigkeit
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Anforderung der RAL-GZ 716/1
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2. Montageanforderungen
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a) Mitgliedsbetrieb RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren
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RAL-Gütesicherung „Montage“
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Prüfung am Objekt
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b) Nicht Mitgliedsbetrieb RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren
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Kein Nachweis möglich. Die Bezeichnung „RAL-gütegesicherte Montage“ darf nicht verwendet werden.
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Eine Anputzleiste dient dem Verputzer/Stukkateur zum Herstellen eines optisch
anspruchsvollen Anschlusses vom Verputz/WDVS zum Fenster- oder Türelement. Bei Ausstattung
mit einer Dichtlippe entfällt ein zusätzliches Abfugen mit Dichtstoff. Das Verputzen
wird durch die nun gegebene Führung der Abziehlatte vereinfacht und beschleunigt.
Auch das aufwendige Abkleben der Fenster bzw. Türen mit Schutzfolie wird durch den
an der Leiste angebrachten Abziehstreifen vereinfacht, da ein zusätzliches Ankleben
der Folie mittel Klebeband hinfällig wird. Anputzleisten können unabhängig von einander
sowohl für innen als auch für außen verwendet werden. Im Hinblick auf die gesetzlichen
BEstimmungen ist jedoch eine Abdichtung des Baukörperanschlusses nach DIN 4108 und
EnEV zusätzlich erforderlich.
Als innovative Erweiterung der Anputzleiste ersetzt das Dichtprofil die vorgeschriebene
Abdichtung und kann auch vom Verputzer/Stukkateur mit all den für ihn bereits von
der Anputzleiste bekannten Vorteilen genutzt werden. Dichtprofile sind als Value-Added-Produkt
(Mehrwertnutzen) Systembestandteile eines Abdichtungssystems für innen und außen,
welches sich auch auf den Brüstungsanschluss bezieht.
Dieses Dichtsystem muss allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Im Hinblick
auf eine RAL-konforme Ausführung ist diesbezüglich ein Nachweis für den Leibungs-
und Brüstungsbereich (Bauteilprüfung nach simulierter Kurzzeitbelastung für Luftdichtheit
und Schlagregendichtheit, Untersuchung des wärme- und feuchtetechnischen Verhaltens
instationär und Prüfung der Dauerhaftigkeit) zu erbringen.
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Gemäß der neuen DIN 18355 (VOB, Teil C), Abschnitt 3.5.3 sind die auf der Rauminnenseite
verbleibenden Fugen zwischen Außenbauteilen und Baukörper mit Mineralfaserdämmstoffen
vollständig auszufüllen. Das in der Praxis übliche Einbringen von Ortschäumen oder
die Dämmung mit anderen Produkten wie Schaumstoff-Füllbändern und Naturprodukten
ist nur noch dann zulässig, wenn dies vertraglich, z.B. im LV festgelegt bzw. vereinbart
wurde.
Werden im Vorfeld keine konkreten Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern getroffen,
kann der Auftraggeber erwarten bzw. verlangen, daß der Regelfall, nämlich die Dämmung
mit Mineralfaserdämmstoff ausgeführt wird.
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Die Fähigkeiten eines Materials den Wasserdampf zu blockieren oder durchzulassen
wird durch den sd-Wert ausgedrückt. Mit dem sd-Wert bezeichnet man den Dampfdiffusionswiderstand
eines bestimmten Produkts. Der sd-Wert wird in Bezug auf die Diffusionsfähigkeit
von Luft bestimmt.
Die Maßeinheit ist Meter (m); der sd-Wert bezieht sich also auf eine äquivalente
Luftschichtdicke. Dampf bewegt sich in der Luft; um einen Meter zurückzulegen, muss
der Dampf einen bestimmten Widerstand überwinden, nämlich den Dampfdiffusionswiderstand
den eine 1 Meter dicke Luftschicht eben aufweist.
Der sd-Wert einer 1 Meter dicken Luftschicht ist also 1 Meter. Muss der Dampf bei
einem bestimmten Folienmaterial denselben Widerstand überwinden wie bei einer 1
Meter dicken (vergleichbaren = äquivalenten) Luftschicht, so weist dieses Material
also auch einen sd-Wert von 1 Meter auf, obwohl es vielleicht viel dünner ist.
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Der Gesetzgeber schreibt die Dichtigkeit von Fenstern eindeutig in der EnEV vor.
Siehe hierzu § 5 Nr. (1):“ Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die
wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig
entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet sind“.
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Seit 01. Februar 2002 in der Endfassung vom 16. November 2001.
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Die Normenreihe DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau“ ist in allen Bundesländern als
Technische Baubestimmung eingeführt und damit allgemein geltendes Baurecht.
Darüber hinaus ist auch die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende
Anlagentechnik bei Gebäuden, Energieeinsparverordnung – EnEV vom 16.11.2001 ( seit
01.02.2002 in Kraft) zu beachten Diese Verordnung ersetzte die am 01. Januar 1995
in Kraft getretene „Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden
vom 16. August 1994 (kurz Wärmeschutzverordnung – WschVO).
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Bei Änderungen der Gebäudehülle und für den Fensteraustausch sind Mindestanforderungen
für den Wärmeschutz gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Anforderungen sind in der Energieeinsparverordnung und in der DIN 4108 zu
finden. Beim Austausch oder der Renovierung von Fenstern ist auch die Dichtigkeit
zu verbessern, um Zugerscheinungen zu vermeiden und die damit verbundenen Wärmeverluste
zu verringern.
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Es sollte sich ein Tiefen- zu Breitenverhältnis ergeben von:
t = ca. 0,5 x b und mindestens 6 mm mit t = Tiefe des Dichtstoffes in der
Fuge b = Breite des Dichtstoffes in der Fuge
Hinweis
Diese Faustformel zur Bemessung der Fugengeometrie gilt, falls keine weiteren Angaben
vom Dichtstoffhersteller vorliegen. Dreiecksfugen und Dreiflankenfugen sind nicht
in der Lage, Bewegungen aufzunehmen, da im Fugengrund keine Trennung gegeben ist.
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