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Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen

Bitte beachten Sie, dass sich alle Angaben auf das T-FAL Dichtsystem beziehen

Voraussetzungen an eine sog. RAL-Montage? (Checkliste)


1. Abdichtungssystem
a) Bauteilanforderungen (fertig gestellte Wand mit Fenster)
Luftdichtheit (innen):
Bauteilprüfung „Luftdichtheit und Schlagregendichtheit eines Abdichtungssystems zwischen Fenster und Baukörper im Neuzustand sowie nach simulierten Kurzzeitbelastungen“ (Leibung und Brüstung, Temperatur-Wechselbelastung, simulierte Nutzung – Dauerfunktion, Windbelastung als Druck-Sog-Wechsellast).
Für 3ks bestätigt durch:
Prüfbericht 104 28266 ift-Rosenheim
Dampfdiffusion (innen dichter als außen):
Untersuchung des wärme- und feuchtetechnischen Verhaltens des Gesamtbauteils, bestehend aus Wand, Fenster, Einbaufuge und deren Dichtungssystem unter Berücksichtigung auch der Wechselwirkungen der Einzelelemente untereinander.
Für 3ks bestätigt durch:
Prüfbericht G 030901.1 ABO-Rosenheim, Alufenster (Ziegel, KS, Beton, 5 Einbausituationen)
Prüfbericht G 030902.1 ABO-Rosenheim, innen Dichtprofil rot, außen Kompriband (Klinker-Fassade)
Prüfbericht G 030903.1 ABO-Rosenheim, Altbau (Ziegelmauerwerk λ = 0,18 bis 1,4 W/(mK))
Prüfbericht G 030904.1 ABO-Rosenheim, innen Dichtprofil rot, außen Folienband
Prüfbericht G 030523.1 ABO-Rosenheim, PVC-, Holzfenster (Ziegel, KS, Beton, 5 Einbausituationen)
Schlagregendichtheit (außen):
Bauteilprüfung „Luftdichtheit und Schlagregendichtheit eines Abdichtungssystems zwischen Fenster und Baukörper im Neuzustand sowie nach simulierten Kurzzeitbelastungen“ (Leibung und Brüstung, Temperatur-Wechselbelastung, simulierte Nutzung – Dauerfunktion, Windbelastung als Druck-Sog-Wechsellast).
Für 3ks bestätigt durch:
Prüfbericht 104 28266 ift-Rosenheim
Gutachterliche Stellungnahme 155 28266 ift-Rosenheim zu Prüfbericht 104 28266, Brüstung außen
Dauerhaftigkeit (innen und aussen):
Bauteilprüfung „Luftdichtheit und Schlagregendichtheit eines Abdichtungssystems zwischen Fenster und Baukörper im Neuzustand sowie nach simulierten Kurzzeitbelastungen“ (Leibung und Brüstung, Temperatur-Wechselbelastung, simulierte Nutzung – Dauerfunktion, Windbelastung als Druck-Sog-Wechsellast).
Für 3ks bestätigt durch:
Prüfbericht 104 28266 ift-Rosenheim
Gutachterliche Stellungnahme 155 28266 ift-Rosenheim zu Prüfbericht 104 28266, Brüstung außen
b) Produktanforderungen (Materialeigenschaften)
Luftdichtheit (innen):
Teilprüfung Luftdurchlässigkeit an Längsfugen
Für 3ks bestätigt durch:
Prüfbericht 10426929 ift-Rosenheim, Luftdurchlässigkeit Schaumklebeband rot
Dampfdiffusion (innen dichter als außen):
Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit
Für 3ks bestätigt durch:
Prüfbericht 429133-1 EMPA Dübendorf Schweiz, µ-Werte Schaumlebebänder rot/grün
Schlagregendichtheit (außen):
Teilprüfung Schlagregendichtheit
Für 3ks bestätigt durch:
Prüfbericht L 0303026.2 ABO-Rosenheim, Schlagregendichtheit Schaumklebeband grün
Dauerhaftigkeit (innen und außen):
Bruchdehnung eines Schaumklebebandes
Für 3ks bestätigt durch:
Prüfbericht Z040413.2 ABO-Rosenheim, Bruchdehnung Schaumklebeband rot
Prüfbericht Z040413.1 ABO-Rosenheim, Bruchdehnung Schaumklebeband grün
Überprüfung des Verhaltens bei diversen mechanischen Beschädigungen und Beanspruchungen
Für 3ks bestätigt durch:
Versuchsbericht DV98-176 CSTB Marne-la-Vallée Frankreich, Dichtlippe
Bestimmung der Lichtdurchlässigkeit
Für 3ks bestätigt durch:
Prüfbericht P16-84c/2002 Fraunhofer Institut Stuttgart, Dichtlippe
Anforderung der RAL-GZ 716/1
Für 3ks bestätigt durch:
Qualitätsbestätigung 01.09.2004 Rottolin Bayreuth, Dichtlippe
2. Montageanforderungen
a) Mitgliedsbetrieb RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren
RAL-Gütesicherung „Montage“
Prüfung am Objekt
Für Bayerwald Fenster u. Haustüren mit dem T-FAL Dichtsystem bestätigt durch
Prüfbericht 19229214 ift-Rosenheim, Aufnahme in die RAL-Gütesicherung „Montage“
b) Nicht Mitgliedsbetrieb RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren
Kein Nachweis möglich. Die Bezeichnung „RAL-gütegesicherte Montage“ darf nicht verwendet werden.
Eine Anputzleiste dient dem Verputzer/Stukkateur zum Herstellen eines optisch anspruchsvollen Anschlusses vom Verputz/WDVS zum Fenster- oder Türelement. Bei Ausstattung mit einer Dichtlippe entfällt ein zusätzliches Abfugen mit Dichtstoff. Das Verputzen wird durch die nun gegebene Führung der Abziehlatte vereinfacht und beschleunigt. Auch das aufwendige Abkleben der Fenster bzw. Türen mit Schutzfolie wird durch den an der Leiste angebrachten Abziehstreifen vereinfacht, da ein zusätzliches Ankleben der Folie mittel Klebeband hinfällig wird. Anputzleisten können unabhängig von einander sowohl für innen als auch für außen verwendet werden. Im Hinblick auf die gesetzlichen BEstimmungen ist jedoch eine Abdichtung des Baukörperanschlusses nach DIN 4108 und EnEV zusätzlich erforderlich.

Als innovative Erweiterung der Anputzleiste ersetzt das Dichtprofil die vorgeschriebene Abdichtung und kann auch vom Verputzer/Stukkateur mit all den für ihn bereits von der Anputzleiste bekannten Vorteilen genutzt werden. Dichtprofile sind als Value-Added-Produkt (Mehrwertnutzen) Systembestandteile eines Abdichtungssystems für innen und außen, welches sich auch auf den Brüstungsanschluss bezieht.

Dieses Dichtsystem muss allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Im Hinblick auf eine RAL-konforme Ausführung ist diesbezüglich ein Nachweis für den Leibungs- und Brüstungsbereich (Bauteilprüfung nach simulierter Kurzzeitbelastung für Luftdichtheit und Schlagregendichtheit, Untersuchung des wärme- und feuchtetechnischen Verhaltens instationär und Prüfung der Dauerhaftigkeit) zu erbringen.
Gemäß der neuen DIN 18355 (VOB, Teil C), Abschnitt 3.5.3 sind die auf der Rauminnenseite verbleibenden Fugen zwischen Außenbauteilen und Baukörper mit Mineralfaserdämmstoffen vollständig auszufüllen. Das in der Praxis übliche Einbringen von Ortschäumen oder die Dämmung mit anderen Produkten wie Schaumstoff-Füllbändern und Naturprodukten ist nur noch dann zulässig, wenn dies vertraglich, z.B. im LV festgelegt bzw. vereinbart wurde.

Werden im Vorfeld keine konkreten Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern getroffen, kann der Auftraggeber erwarten bzw. verlangen, daß der Regelfall, nämlich die Dämmung mit Mineralfaserdämmstoff ausgeführt wird.
Die Fähigkeiten eines Materials den Wasserdampf zu blockieren oder durchzulassen wird durch den sd-Wert ausgedrückt. Mit dem sd-Wert bezeichnet man den Dampfdiffusionswiderstand eines bestimmten Produkts. Der sd-Wert wird in Bezug auf die Diffusionsfähigkeit von Luft bestimmt.

Die Maßeinheit ist Meter (m); der sd-Wert bezieht sich also auf eine äquivalente Luftschichtdicke. Dampf bewegt sich in der Luft; um einen Meter zurückzulegen, muss der Dampf einen bestimmten Widerstand überwinden, nämlich den Dampfdiffusionswiderstand den eine 1 Meter dicke Luftschicht eben aufweist.

Der sd-Wert einer 1 Meter dicken Luftschicht ist also 1 Meter. Muss der Dampf bei einem bestimmten Folienmaterial denselben Widerstand überwinden wie bei einer 1 Meter dicken (vergleichbaren = äquivalenten) Luftschicht, so weist dieses Material also auch einen sd-Wert von 1 Meter auf, obwohl es vielleicht viel dünner ist.
Der Gesetzgeber schreibt die Dichtigkeit von Fenstern eindeutig in der EnEV vor.

Siehe hierzu § 5 Nr. (1):“ Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet sind“.
Seit 01. Februar 2002 in der Endfassung vom 16. November 2001.
Die Normenreihe DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau“ ist in allen Bundesländern als Technische Baubestimmung eingeführt und damit allgemein geltendes Baurecht.
Darüber hinaus ist auch die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden, Energieeinsparverordnung – EnEV vom 16.11.2001 ( seit 01.02.2002 in Kraft) zu beachten Diese Verordnung ersetzte die am 01. Januar 1995 in Kraft getretene „Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden vom 16. August 1994 (kurz Wärmeschutzverordnung – WschVO).
Bei Änderungen der Gebäudehülle und für den Fensteraustausch sind Mindestanforderungen für den Wärmeschutz gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Anforderungen sind in der Energieeinsparverordnung und in der DIN 4108 zu finden. Beim Austausch oder der Renovierung von Fenstern ist auch die Dichtigkeit zu verbessern, um Zugerscheinungen zu vermeiden und die damit verbundenen Wärmeverluste zu verringern.
Es sollte sich ein Tiefen- zu Breitenverhältnis ergeben von:

t = ca. 0,5 x b und mindestens 6 mm mit t = Tiefe des Dichtstoffes in der Fuge b = Breite des Dichtstoffes in der Fuge

Hinweis
Diese Faustformel zur Bemessung der Fugengeometrie gilt, falls keine weiteren Angaben vom Dichtstoffhersteller vorliegen. Dreiecksfugen und Dreiflankenfugen sind nicht in der Lage, Bewegungen aufzunehmen, da im Fugengrund keine Trennung gegeben ist.